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1 отстранение судьи
nlaw. Ausschließung eines Richters (íàïð. wegen Befangenheit) -
2 отвод судьи
nlaw. Ablehnung des Richters, Ablehnung eines Richters, Ausschließung des Richters (от рассмотрения дела), Ausschließung des Richters (при рассмотрении дела), Ausschließung des Richters (при рассмотрении дела, связанного с его личными интересами), Rekusation eines Richters, Richterablehnung
См. также в других словарях:
Ausschließung — eines Rechtsanspruchs wegen Ablaufs der zu dessen Geltendmachung bestimmten Frist erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) und im Konkurs (s. d.). A. eines Richters von der Ausübung des Richteramts in einem bestimmten Rechtsstreit erfolgt nach der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ausschließung — Aus|schlie|ßung 〈f. 20〉 1. das Ausschließen, das Ausgeschlossenwerden 2. 〈Rechtsw.〉 gesetzl. Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache od. von eigenem Interesse * * * Aus|schlie|ßung, die; , en: das ↑ … Universal-Lexikon
Ablehnung — der Übernahme einer amtlichen Tätigkeit, z. B. der einer Vormundschaft oder der Tätigkeit eines Geschwornen oder Schöffen, darf regelmäßig nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen erfolgen (s. Vormundschaft, Schöffengericht, Schwurgericht). Von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ablehnung — Einspruch; Rekurs; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; Widerspruch; Intervention (fachsprachlich); Einwe … Universal-Lexikon
Behinderung — wird manchmal die (tatsächliche oder rechtliche) Verhinderung eines Gerichts an der Ausübung des Richteramts genannt. Sie hat nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 36) zur Folge, daß das zunächst höhere Gericht auf Antrag ein andres Gericht… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Rechtspfleger — Rẹchts|pfle|ger, der: Beamter des gehobenen Dienstes, der bestimmte Aufgaben der Rechtspflege wahrnimmt (Berufsbez.) * * * Rechts|pfleger, staatlicher Rechtspflegeorgan, dem durch das Rechtspflegergesetz vom 5. 11. 1969 bestimmte richterliche… … Universal-Lexikon
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Paulus, S. (81) — 81S. Paulus, Ap. (29. al. 30. Juni, 25. Jan., 6. Juli, 1. Sept., 18 Nov.). Der heil. Paulus, aus dem Stamme Benjamin, dessen früherer Name Saulus16 war, ist zu Tarsus (Juliopolis) in Cilicien geboren. Tiefe alte und volkreiche Handelsstadt am… … Vollständiges Heiligen-Lexikon
Befangenheit — Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d. h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person aufgrund einer im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von… … Deutsch Wikipedia
Nichtigkeitsklage — (Nichtigkeitsbeschwerde, Querela nullitatis), das Rechtsmittel, wodurch eine ertheilte richterliche Verfügung als nach den Gesetzen nicht zu Recht bestehend angefochten u. deshalb die richterliche Erklärung zu erlangen gesucht wird, daß dieselbe… … Pierer's Universal-Lexikon